| Amtliche, wiederkehrende Prüfungen
Hauptuntersuchung
„Alle Fahrzeuge mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden." - dies kann ebenso wie die entsprechenden Reparaturen und Mängelbeseitigungen an Nutzfahrzeugen einschließlich der Fahrzeugvorführungen bei uns im Hause erfolgen.
SP - Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge
gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Wir sind amtl. anerkannter Bremsendienst mit Rollenbremsprüfstand und ABS-Prüfeinrichtung.
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